Immobiliengutachter in Polen
Ich führe als Gerichtsgutachter Immobilienbewertung in der Republik Polen nach deutschen Standards im Sinne des § 194 BauGB durch. Diese Gutachten sind in Deutschland gerichtsverwertbar, bankenfest und werden von Finanzbehörden anerkannt.
Der polnische Immobilienmarkt unterlag seit dem EU-Beitritt erheblichen Veränderungen. Mein Büro hat seitdem aber auch davor in vielen Fällen Immobilienbewertungen, insbesondere für deutsche Familiengerichte (Ehescheidungen), Sozialgerichte, Berufsbetreuer und in Polen aktive deutsche Unternehmen umgesetzt. Ich verfüge in Polen über ein landesweites Netzwerk von relevanten Marktteilnehmern, welches es mir ermöglicht, solide Marktdaten für jede Art von Immobilie zu ermitteln. Dies trifft insbesondere auch auf vergangene Wertermittlungsstichtage (Stichwort Zugewinnermittlung) zu. Das in Deutschland bekannte zentrale Erfassungssystem von Immobilienmarktdaten realer Kauffälle über Gutachterausschüsse ist in Polen unbekannt. Provinzverbände (in Woiwodschaften) organisieren in Polen staatlich lizensierte Immobiliensachverständige und Vermögenssachverständige, die mir diese Daten auf für weit in der Vergangenheit liegende Stichtage liefern.
Die Immobilienbewertung in Polen ist ähnlich wie in Deutschland normiert und basiert im Wesentlichen auf dem Erlass des Ministerialrates, der die Vorgehensweise bei der Bewertungen sowie bei der Gutachtenserstellung (EMVBG vom 21.09.2004) regelt (rozporzadzenie Rady Ministrow w sprawie wyceny nieruchomosci i sporzadzania operatu szacunkowego) sowie Standards des Berufsverbandes der Sachverständigen (BsS), herausgegeben von dem polnischen Zusammenschluss der Verbände der Vermögenssachverständigen (PFSRM) Warschau. (Standardy zawodowe rzeczoznawcow majatkowych wydane przez Polska Federacje Stowarzyszen Rzeczoznawców Majatkowych) in Verbindung mit dem polnischen Zivilgesetzbuch ZVG (kodeks cywilny).
In Polen gibt es gleichfalls normierte Wertermittlungsverfahren, wobei das Vergleichswertverfahren (podejście porownawcze) für die Verkehrswertermittlung das relevanteste Verfahren im Bereich Wohnimmobilien ist. Das Sachwertverfahren (podejście kosztowe) spielt in Polen für die Marktwertermittlung kaum eine Rolle. Das polnische Ertragswertverfahren (podejście dochodowe), heißt wörtlich übersetzt die „Herangehensweise über das Einkommen“. Der Standard III.6 des BsS beschäftigt sich eingehend mit der Immobilienbewertung bei Renditeimmobilien.
Wichtig zu wissen ist, dass die Immobilienbewertung im Sinne § 194 des Deutschen Baugesetzbuches in Verbindung mit den polnischen Wertermittlungsstandards umgesetzt werden muss. Nur für polnische Wertermittlungsstandards sind geeignete Marktdaten verfügbar. Gleichwohl werden diese Verfahren mit deutschen Normen so verbunden, dass eine Gerichtsfestigkeit für deutsche Gerichte und Behörden möglich wird.
Anlaufpunkte mit Links für die Immobilienbewertung in Polen sind u.a.:
Justizministerium Polen (Ministerstwo Sprawiedliwości) Link: http://www.ms.gov.pl/
Amtsgerichte (Sad Rejonowy), Bsp. Oppeln: http://www.opole.sr.gov.pl/
Bezirksregierung (Starostwo Powiatowe) Bsp. Bezirk Oppeln: http://powiatopolski.pl/
Elektronisches Grundbuch Polen: https://ekw.ms.gov.pl
Elektronisches Grundstückskataster Polen: http://mapy.geoportal.gov.pl/imap/
Interaktive Internet-Karte Polen: http://www.zumi.pl/
Förderation der Regionalverbände der Vermögensgutachter: http://www.pfva.com.pl
Polnische Regionalverbände der Woiwodschaften der Vermögensgutachter (Bspw. Großpolen: towarzyszenie Rzeczoznawców Majatkowych Województwa Wielkopolskiego): http://www.srmww.pl/
Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer: http://www.ihk.pl
IHR SACHVERSTÄNDIGER
Matthias Kirchner
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, Immobilienwirt (Diplom VWA), Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK), Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
Auf der Gostert 5a (Vollmerhausen)
51645 Gummersbach
Telefon: 0 22 61- 28 80 24